V e r t r a g s r e c h t
Pacta sunt servanda ist lateinisch und bedeutet: Verträge sind zu halten. Dieser Grundsatz wird oft ignoriert - mit gravierenden Folgen. Wenn Sie Fragen bei der Auslegung von Verträgen haben oder wenn Sie als Vertragspartner wissen wollen, welche Ansprüche Sie haben, was geregelt werden kann oder wie sich sich von Ihrem Vertragspartner lösen können, holen Sie sich rechtskundigen Rat. Dies gilt selbstverständlich auch im Arbeitsrecht, wenn Ihr Arbeitsverhältnis beendet worden ist und Sie sich gegen die Kündigung wehren wollen oder noch Ansprüche aus dem dem Arbeitsverhältnis haben. Dann sollten Sie rechtzeitig reagieren, wenn Sie Ihre Ansprüche nicht verlieren wollen!
Auch gilt:
Vertrag kommt von Vertragen - oder anders ausgedrückt: Verträge können Rechtssicherheit geben und so Streit vermeiden. Als per definitionem "übereinstimmende Willenserklärung mindestens zweier Rechtssubjekte mit der Absicht, sich rechtsverbindlich zu binden" bildet der Vertrag das wichtigste Element der Privatautonomie. In unserem Rechtssystem besteht Vertragsfreiheit mit der wesentlichen Einschränkungen, dass der Vertrag bzw. seine Regelungen nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Verträge als Instrument der Rechtsgestaltung sind aus dem täglichen Leben nicht wegzudenken - und die eigentliche Krone der juristischen Arbeit.
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