F a m i l i e n r e c h t

Das Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse der Personen, die durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbunden sind oder bei denen darüber hinaus eine Vormundschaft, Pflegschaft oder rechtliche Betreuung vorliegt. Gerade bei den sehr komplexen Lebenssachverhalten im Bereich des Familienrechts ist es ratsam, auf die Beratung durch versierte Anwälte zu setzen.

 

Einige Leistungen aus diesem Bereich (nicht abschließend):

  • Ausarbeitung und Formulierung von Eheverträgen oder Scheidungsfolgenvereinbarungen
  • Begleitung im Ehescheidungsverfahren und allen Folgesachen
  • Durchführung eines Vaterschaftsanfechtungs- o. -anerkennungsverfahrens
  • Hilfe in Sorgerechts- und Umgangsangelegenheiten
  • Durchsetzung oder Abwehr von Unterhaltsansprüchen
  • Vermögensauseinandersetzungen zwischen Ehegatten o. Lebenspartnern
  • Hilfe in betreuungsrechtlichen Angelegenheiten
  • Unterstützung bei der Vollmachtserteilung (Vorsorge)
  • ...

 

Viele weitere hilfreiche Informationen erhalten Sie auch unter

 

www.scheidung.org

 

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