In einer Patientenverfügung werden vorab alle medizinischen und pflegerischen Maßnahmen für den Fall geregelt, dass man als Patient nicht oder nicht mehr in der Lage ist, Einfluss auf die Art und Weise der Behandlung zu nehmen. Für die Formulierung einer wirksamen Patientenverfügung sollten grundlegende medizinische Kenntnisse vorhanden sein. Man muss sich zudem dem Spannungsfeld zwischen der ärtzlichen Pflicht zur Behandlung und den eigenen Wünschen bewußt sein, um eine Patientenverfügung rechtssicher zu formulieren.
Um den hohen Anforderungen bei der Erstellung einer Patientenverfügung gerecht zu werden, habe ich mich ausgiebig mit einer langjährig als Notärztin tätigen Medizinerin beraten. Dies erlaubt mir, eine Patientenverfügung auch aus der notwendigen medizinischen Sicht praktikabel zu gestalten, denn die Patientenverfügung gewinnt immer mehr an Bedeutung.
Auch der Gesetzgeber hat erkannt, dass der Patientenwille zu schützen und zu respektieren ist. Schriftliche Paptientenverfügungen sind künftig gegenüber Ärzten und auch Angehörigen verbindlich!
Dies war nicht immer so und führte oft zu teilweise unklaren oder gar falschen Entscheidungen, da die behandelnden Ärzte nicht in jedem Fall verpflichtet waren, sich an die Patientenverfügung und an den darin zum Ausdruck kommenden eigentlichen Patientenwillen zu halten.
Durch die gesetzliche Aufnahme der Patientenverfügung in das bürgerliche Gesetzbuch (BGB) wurde dem Rechnung getragen. Eine schriftliche Patientenverfügung bindet nunmehr Angehörige wie Betreuer bei deren Einwilligung in ärztliche Maßnahmen oder verpflichtet sie, solche Maßnahmen im Sinne des einwilligungsunfähigen Patienten zu unterlassen. Diese Regelung ist zwingend.
Ein paar wichtige Grundsätze sollten beachtet werden:
Wichtig bei einer Patientenverfügung ist zum einen deren Schriftform und zum anderen die möglichst konkrete Festlegung, unter welchen Bedingungen welche medizinischen Eingriffe zu unternehmen bzw. zu unterlassen sind. Unklare oder auslegungsbedürftige Formulieren sollten möglichst vermieden werden.
Passt die Verfügung nicht auf die aktuelle Krankheitssituation oder liegt keine Patientenverfügung vor, müssen Ärzte und Betreuer des Patienten gemeinsam zu einer Entscheidung kommen. Dabei sind die Festlegungen in einer schriftlichen Patientenverfügung eine wichtige Grundlage für eine solche Entscheidung. Falls dennoch keine Einbemüht werden.
Holen Sie sich bei der Formulierung einer Patientenverfügung besser rechtzeitig fachkundigen Rat.