Im Betreuungsrecht werden Fragen geklärt, denen man sich selten und auch nur sehr ungern stellt. Wer denkt schon an den Fall, dass er selbst oder einer seiner nahesten Angehörigen aufgrund von Krankheit oder Alter plötzlich nicht mehr in der Lage ist, für sich zu sorgen und seine Angelegenheiten zu regeln? Wer befasst sich schon vorsorglich mit Fragen seiner Heilbehandlung für den Fall, dass seine wirksame Einwilligung in bestimmte medizinische Maßnahmen aufgrund einer Bewusstlosigkeit oder bei einer unheilbaren Erkrankung nicht mehr festgestellt werden kann? Dann sind meist die nächsten Angehörigen in der Pflicht, für Sie die richtige Entscheidung zu treffen. Problematisch wird es dann, wenn es entweder keine nahen Angehörigen gibt oder diese aus welchen Gründen auch immer nicht in der Lage sind, zu entscheiden. Hier sollten Sie vorsorgen, nicht nur in medizinischen sondern auch in vermögensrechtlichen Angelegenheiten!
Die Stärkung und Sicherung der Rechte der Betroffenen stehen im Mittelpunkt einer Tätigkeit im Betreuungsrecht. Betreuungsrechtliche Verfahren an den Gerichten werden immer häufiger. Ebenso nimmt die Anzahl der Einrichtung einer (rechtlichen) Betreuung stetig zu. Nicht immer sind die eingerichteten Betreuungen tatsächlich auch im Sinne des/der Betroffenen.
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